Nutzungsrechte Anzeigengestaltung

Jede gestal­te­ri­sche Arbeit ist urhe­ber­recht­lich geschützt und der Urhe­ber (Anzei­gen­ge­stal­ter, Lay­ou­ter, Grafik-Designer, Foto­graf et al.) ver­gibt die ent­spre­chen­den Nut­zungs­rechte für sein künst­le­ri­sches Werk. Aus der Musik­bran­che ken­nen Sie die­ses Ver­fah­ren sicher­lich. Je mehr Plat­ten ein Kom­po­nist oder Song­wri­ter ver­kauft, umso höher ist sein Hono­rar.  Bei den visu­el­len Krea­tiv­leis­tun­gen, wie z. B. der Anzei­gen­ge­stal­tung oder dem Anzei­gen­de­sign, ist dies iden­tisch. Nach fol­gen­den Fak­to­ren wird hier­bei die Nut­zungs­ver­gabe unter­schie­den, näm­lich nach

  • Art: ein­fach oder ausschließlich
  • Gebiet: regio­nal, natio­nal, euro­pa­weit oder weltweit
  • Dauer: 1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre oder unbegrenzt
  • Umfang: gering, mit­tel oder umfangreich.

Haupt­ziel der Nut­zungs­rechte ist, dafür zu sor­gen, dass Sie als Auf­trag­ge­ber und Nut­zer mei­ner Krea­tiv­leis­tung nur für den Umfang der Nut­zung zah­len, den Sie wirk­lich benö­ti­gen. Das spart Geld. Warum soll­ten Sie z. B. für bun­des­weite Nut­zungs­rechte Ihrer Anzeige zah­len, wenn Sie nur im regio­na­len Umfeld Ihres Fir­men­sit­zes werb­lich aktiv sind?

Wel­cher Nut­zungs­um­fang für Ihre Anzei­gen­ge­stal­tung infrage kommt, teile ich Ihnen nach einer ers­ten Auf­trags­be­spre­chung (Brie­fing) im Hono­ra­r­an­ge­bot, das Sie von mir erhal­ten, mit.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen und Berech­nungs­bei­spiele fin­den Sie im „Tarif­ver­trag für Desi­gn­leis­tun­gen“. Eine aus­führ­li­che Erklä­rung der Nutzungs-Faktoren fin­den Sie im „Ver­gü­tungs­ta­rif­ver­trag Design“. Diese und wei­tere Publi­ka­tio­nen kön­nen Sie direkt im Buch­shop des Berufs­ver­ban­des selbst­stän­di­ger Desi­gne­rin­nen und Desi­gner (AGD) anfor­dern.