Nutzungsrechte Anzeigengestaltung
Jede gestalterische Arbeit ist urheberrechtlich geschützt und der Urheber (Anzeigengestalter, Layouter, Grafik-Designer, Fotograf et al.) vergibt die entsprechenden Nutzungsrechte für sein künstlerisches Werk. Aus der Musikbranche kennen Sie dieses Verfahren sicherlich. Je mehr Platten ein Komponist oder Songwriter verkauft, umso höher ist sein Honorar. Bei den visuellen Kreativleistungen, wie z. B. der Anzeigengestaltung oder dem Anzeigendesign, ist dies identisch. Nach folgenden Faktoren wird hierbei die Nutzungsvergabe unterschieden, nämlich nach
- Art: einfach oder ausschließlich
- Gebiet: regional, national, europaweit oder weltweit
- Dauer: 1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre oder unbegrenzt
- Umfang: gering, mittel oder umfangreich.
Hauptziel der Nutzungsrechte ist, dafür zu sorgen, dass Sie als Auftraggeber und Nutzer meiner Kreativleistung nur für den Umfang der Nutzung zahlen, den Sie wirklich benötigen. Das spart Geld. Warum sollten Sie z. B. für bundesweite Nutzungsrechte Ihrer Anzeige zahlen, wenn Sie nur im regionalen Umfeld Ihres Firmensitzes werblich aktiv sind?
Welcher Nutzungsumfang für Ihre Anzeigengestaltung infrage kommt, teile ich Ihnen nach einer ersten Auftragsbesprechung (Briefing) im Honorarangebot, das Sie von mir erhalten, mit.
Weitere Informationen und Berechnungsbeispiele finden Sie im „Tarifvertrag für Designleistungen“. Eine ausführliche Erklärung der Nutzungs-Faktoren finden Sie im „Vergütungstarifvertrag Design“. Diese und weitere Publikationen können Sie direkt im Buchshop des Berufsverbandes selbstständiger Designerinnen und Designer (AGD) anfordern.
